pentidur hat geschrieben:
Solunax hat geschrieben:
Wer sich so sehr auf Kosten anderer bereichert, hat keine Würde, die hat er selbst abgelegt.
Das sieht unser Grundgesetz zum Glück völlig anders.
Im Umkehrschluss würde das eigentlich bedeuten, dass man sich mit Würde auf Kosten der anderen bereichern kann?
Eigenartige Auslegung von Würde wie vom Grundgesetz.... man könnte sagen, mit einer solchen Auslegung werden Würde wie Grundgesetz
Gesetze können nie "Alles" abdecken, oft werden sie be-nöt*-igt, um den Menschen vor unwürdigem zu Schützen.
Insoweit kann man sicher auch die Frage stellen:
Wenn ein Mensch keine Würde mehr hat oder sie abgelegt hat, welche soll denn dann angetastet werden können?
Hat jemand seine Würde abgelegt und meint, nach "seinem" Gutdünken sich auf Kosten anderer bereichern zu dürfen, der wird sich eben aufgrund seiner Würdelosigkeit auch nicht krämen. Hätte er noch etwas Restwürde, könnte er nicht so gut schlafen, sein tief vergrabenes u. gut verstecktes Gewissen würde ihn zumindest dann "beissen".
*be-nöt-igt von Not. Da ist eine Not, es fehlt an etwas das sonst helfen würde (das Ge-wissen, also das Wissen um das Recht/das Richtige)