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BeitragVerfasst: Mi 18. Mär 2020, 17:16 
Hier hat mal ein Gericht dem Egoismus eines Knipsers Einhalt geboten und für die nicht vom Sorgeberechtigten erlaubte Publikation 40 Tagessätze Strafe (hier: 1.600 EUR) verhängt.

(Az.: 244 Ds 228/19)

Zitat:
Die Großmutter hatte dem Vater ausdrücklich verboten, die Fotos im Internet zu veröffentlichen.


https://www.juraforum.de/recht-gesetz/a ... bys-676665

Solche erzieherischen Massnahmen gibt's viel zu selten. :yessad:

Aber immerhin sind 1,25 Nettomonatslöhne etwas, was man sich merken kann.


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