xy_lörrach hat geschrieben:
Das Problem ist, dass man über die in diesem Fall zuvor installierte Software (an anderer Stelle hat jemand mit der in dem Fall genutzen Website einen Sebstversuch gemacht: man kann dort nicht "einfach nur etwas sehen oder hören", man muss zuvor eine Software dazu herunterladen und installieren) das heruntergeladene auch selbst gleichzeitig wieder für andere zum Download zur Verfügung stellt - und genau DAS ist strafbar.
Nun, die illegale Nutzung solcher "P2P Tauschbörsen" ist ja auch dumm und gefährlich... und das ist auch noch seit vielen Jahren weitläufig bekannt... Ich wundere mich schon sehr, dass immer noch Leute darauf reinfallen.
Es gibt doch genug andere und deutlich anonymere Wege für entsprechenden Datenaustausch, ohne dass irgendwelche Anwaltskanzleien daraus Futter für Abmahnwellen generieren können...
Diese Kanzleien machen das übrigens eher nicht aus gesundem Rechtsempfinden heraus, oder weil ihnen gar das Wohl der Urheberrechtsbesitzer so unendlich am Herz liegt - nein - diese Abmahnkanzleien verdienen sich damit seit Jahren eine dicke, goldene Nase und nutzen so die volle Bandbreite des Themas einfach für sich selbst.
Man muss sich halt als User auch mal im Vorfeld näher mit dem Thema und bestehenden Auswegen beschäftigen... dann findet sich auch eine Lösung.
Gruß vom Ralf