Mi 12. Nov 2014, 11:44
Mi 12. Nov 2014, 13:42
Mi 12. Nov 2014, 14:20
Mi 12. Nov 2014, 14:36
angus hat geschrieben:Es gilt halt dasselbe wie immer, erst denken, dann handeln!
Mi 12. Nov 2014, 14:51
Berechtigte Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots
Nur in den folgenden Fällen sind Sie berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:
Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. Beispiele:
wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels
Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis
Es ist Ihnen unverschuldet unmöglich, den Artikel dem Käufer zu übereignen.
Beispiele:
Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt
Artikel wurde gestohlen
Sie können den Artikel wegen eines rechtlichen Verbots oder eines Rechtsmangels nicht übereignen
Nicht berechtigt sind Sie zum Beispiel in den folgenden Fällen:
Sie möchten den Artikel anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben oder haben dies bereits getan.
Sie haben sich zwischenzeitlich gegen einen Verkauf entschieden.
Mi 12. Nov 2014, 15:20
Berechtigte Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots
Nur in den folgenden Fällen sind Sie berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:
Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. Beispiele:
Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis
Mi 12. Nov 2014, 15:36
spezialdemokrat hat geschrieben:Da der Verkäufer wohl anderweitig verkaufen wollte, war das Beenden nicht korrekt.
Mi 12. Nov 2014, 15:54
Mi 12. Nov 2014, 16:03
Mi 12. Nov 2014, 16:18
derfred hat geschrieben:spezialdemokrat hat geschrieben:Da der Verkäufer wohl anderweitig verkaufen wollte, war das Beenden nicht korrekt.
Weißt du, dass das Gericht das Urteil darauf stützt? Ich weiß das nicht.
Ralf66 hat geschrieben:Woher weiss das Gericht von dem anderweitigen Verkauf ?
angus hat geschrieben: - in den Medien werden solche Fälle gerne sehr verkürzt wiedergegeben.
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