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BeitragVerfasst: So 18. Nov 2018, 13:57 
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xy_lörrach hat geschrieben:
pepe_78 hat geschrieben:
Jetzt muss ich wegen der K3 einmischen :mrgreen:
Soll die neue K3 dann einen schnelleren Autofokus haben? Gabs da irgendwelche Hinweise an der Messe?

Nein, außer dem ungefragt eingeworfenen Termin gab es keine weiteren Details. Ich hatte aber auch nicht weiter gefragt, da ich ja nun eine K1 habe und der K3-Nachfolger für mich nicht mehr interessant ist.

Ich denke auch, dass man das Thema mit der Autofokusgeschichte eher über schnellere Objektive als über die Kamera lösen wird.


Na, ein schnelleres lichtstarkes Zoom nehm ich auch :mrgreen:


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BeitragVerfasst: So 18. Nov 2018, 21:40 
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So. Dank eines Forums Mitglied ist es nun eine K70 samt Sigma 10 20 geworden. :)

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LG Bernd

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BeitragVerfasst: So 18. Nov 2018, 22:07 
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Zur K70 kann ich nichts sagen, da ich mich Anfang des Jahres, trotz langem hin- und her überlegen, aus einer spontanen Laune herraus, für die KP entschieden habe.
Aber das Sigma 10-20 ist gerade für Landschaftsaufnahmen ein richtig geniales Objektiv :ja: :thumbup:
Bin schon auf deine ersten Bilder mit der Kombi gespannt.

Man muss sich aber an die 10mm erst mal gewöhnen bzw. etwas üben wenn man sonst "nur" mit 17/18mm gearbeitet hat...

@pepe_78
Ich denke den größten Anteil an der AF Geschwindigkeit hat das Objektiv...
Gefühlt, also rein Subjektiv würde ich sogar sagen dass die K3 schneller als die KP ist :ka:

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Gruß
Micha

--> Motorsport und Oldtimer


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BeitragVerfasst: Mo 19. Nov 2018, 18:08 
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Registriert: So 23. Mär 2014, 19:14
Beiträge: 334
xy_lörrach hat geschrieben:
Ende Oktober gab es eine kleine Fotomesse in Basel und auch einen - wie immer - kleinen Pentax-Stand. Ich hatte das Thema "K3-Nachfolger" noch gar nicht ganz ausgesprochen und nichtmal eine Frage gestellt, da kam aus der anderen Richtung schon ein "im März" zurück. Das deckte sich mit den Zeitvorstellungen die ich bereits hatte als es im Frühjahr hieß, dass man mit der Entwicklung begonnen hätte.

Das wäre ja was :hurra: Würde gut in meine Planungen passen!

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BeitragVerfasst: Mo 19. Nov 2018, 18:10 
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@pepe_78
Ich denke den größten Anteil an der AF Geschwindigkeit hat das Objektiv...

That´s right. Das 55 300 plm ist schon eines der schnelleren an der Pentax.

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LG Bernd

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BeitragVerfasst: Fr 30. Nov 2018, 22:25 
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Registriert: Fr 30. Nov 2018, 21:44
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Da hät ich doch gleich mal meine erste Frage. Sind Festbrennweiten im Autofocus schneller als Zoom Objektive? (natürlich bei gleichartigem AF-Antrieb)


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BeitragVerfasst: Fr 30. Nov 2018, 22:40 
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Herzlich willkommen :cap: :cap: :cap:
Ich denke, das hängt von der zu bewegenden Masse ab.

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Liebe Grüße
aus Sachsen

Steffen :wink:

Meine Ausrüstung: K-3, DA 18-135/1:3.5-5.6, DA* 50-135/F2.8, SMC FA 35/F2.0 AL, HD-DA 70/2.4 Limited, DA 16-45mm/4 ED AL, SMC FA 50/1.7 sowie dieses Forum :thumbup:


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BeitragVerfasst: Mi 20. Mär 2019, 15:06 
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Seevogel hat geschrieben:
Da hät ich doch gleich mal meine erste Frage. Sind Festbrennweiten im Autofocus schneller als Zoom Objektive? (natürlich bei gleichartigem AF-Antrieb)


Das ist zwar hier etwas offtopic, aber das eigentliche Thema ist ja durch.
AF-Geschwindigkeit haengt von vielen Faktoren ab:
1. Kamera: Wie schnell wird gemessen, gerechnet, entschieden und umgesetzt. Bei Schrauben-AF spielt auch der AF-Motor der Kamera eine Rolle.
2. Objektiv: Wie schnell, stark und genau ist der AF-Motor

Groeßte Bremse ist falsches messen und das daraus resultierende durchlaufen durch den ganzen Fokusbereich. Ganz uebel bei Makroobjektiven ohne Limiter, die ja einen besonders weiten Fokusbereich haben.

Das schnellste AF-Objektive duerfte das DA55-300mm PLM sein.
Auch ein Sigma 70-200mm/2,8 mit HSM und ein Pentax DFA 70-200mm sind sehr flott. Auch vorfokussierte Festbrennweiten mit Stangenantrieb an einer modernen Kamera koennen ueberaus schnell sein.
Die Frage ist immer: misst man von einer Endstellung bis zur Fokussierung wie im Labor oder wie in der Praxis mit einer Zufallseinstellung auf eine mittlere Entfernung.
Wie du siehst, laesst sich deine Frage nicht so einfach beantworten. Von den bewegten Massen haengt es jedenfalls kaum ab, weil es viele verschiedenen AF-Motoren gibt und ein 7er BMW ist ja auch nicht langsamer als ein Smart, auch wenn er 3 mal so schwer ist.

_________________
Grueße
Heribert

https://pentaxphotogallery.com/artist-g ... id=3626148


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BeitragVerfasst: Mi 20. Mär 2019, 23:00 
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Wohnort: Meckesheim
das PLM ist und bleibt das schnellste Pentaxopjektiv ob an der K3 K70 oder KP
LG Gerd


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BeitragVerfasst: So 21. Apr 2019, 14:13 
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Registriert: Mi 28. Jan 2015, 23:41
Beiträge: 2583
Hallo auf die Schnelle

1. Frohe Ostern für alle

und 2. habe ich vorgestern was interessantes für unsere Streetfotografen gelesen.


Free Mitglied, ruhrgebiet
[fc-user:2328792]


die europaeische dsgvo bedeutet nicht das ende der strassenfotografie in deutschland. das zeigt die unten angehaengte schriftliche auskunft des bundesministeriums des inneren auf eine entsprechende anfrage.

danach darf ein strassenfoto wegen des berechtigten interesses des/der fotograf*in ausnahmsweise auch ohne zustimmung des/der abgelichteten aufgenommen und veroeffentlicht werden, solange der/die abgelichtete nicht widerspricht.

"Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Regina Krahforst

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de"

quelle:
http://www.fotocommunity.de/blog/fotogr ... fotografen

_________________
Und es kommt erstens immer anders als man zweitens denkt ...

Viele Grüsse Alexandra.


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