pixiac hat geschrieben:
Aus meiner Sicht: Ärgerlich ja, abmahnbar nein.
Abmahnbar wäre es nur, wenn die Zeitung die Bilder ungefragt veröffentlicht hätte. War nicht so, die Bilder wurden vom Pressewart bereitgestellt. Der Rest ist ein Lapsus, da nützt der beste Anwalt nix.
Ich arbeite beruflich auch an Veröffentlichungen, bei denen fremde Autoren mitwirken. Wenn uns ein Autor Bilder bereitstellt, fragen wir ihn explizit, ob er das Nutzungsrecht an uns überhaupt übertragen darf (der Verein durfte es an die Zeitung übertragen, weil der Threadersteller es erlaubte [unter Bedingung!]).
Wenn der Autor uns ein Bild schickt, dass er uns in dieser Form gar nicht zur Verfügung stellen konnte, dann sind erstmal wir (als Herausgeber) dran. Werden wir abgemahnt, haben wir den Schaden, können dann allerdings wieder Schadensersatzansprüche an den Autor (es war sein Fehler) stellen.
Bezogen auf den Fall hier:
1. Der Fotograf hat Fotos unter einer einfachen Bedingung dem Verein bereitgestellt, inklusive das Recht auf Übertragung der Nutzungsrechte an die Zeitung.
2. Der Verein stellt die Fotos der Zeitung zur Verfügung, erfüllt dabei die Bedingung nicht
3. Die Zeitung veröffentlicht die Fotos, falsch deklariert
Der Fotograf kann seinen "Schaden" (ist abstrakt, das ist aber bei allen Abmahnungen der Fall) gegenüber der Zeitung geltend machen. Die Zeitung kann dann wieder den Schaden beim Verein geltend machen, denn die haben den Fehler eigentlich begangen.
Und dabei kommt es aber doch auf den Anwalt an, was der draus macht.