Mr-T hat geschrieben:
...und kann durchaus auch schief gehen, wenn das FA dein Tun nach der Gewerbeabmeldung dann nachträglich als Liebhaberei bewertet und locker flockig seine Rückzahlungen an dich wiederum zu Rückzahlungen an sich selbst erklärt...
Das ist der Knackpunkt, das FA schaut beim Nebengewerbe schon richtig hin, ob dort versucht wird sein Hobby staatlich zu subventionieren. Der Druck entsteht nämlich dadurch, das man auch im Nebengewerbe halbwegs regelmässige Einkünfte erzielen
muss und nicht nur ab und an, damit das FA nicht misstrauisch wird. Wenn dann aus dem Kann ein Muss wird ist es ganz schnell mit der Freude vorbei und erst dann merkt man, das die meiste Zeit für Werbung und Marketing verwendet wird, um überhaupt im Geschäft zu bleiben, denn von der Handvoll Aufträge aus dem Bekanntenkreis kann niemand langfristig im Geschäft bleiben. Dann lieber weiter als Hobbyfotograf ab und an eine Veranstaltung ablichten und sich als Aufwandsentschädigung vom Auftraggeber mit fotografischer Ausrüstung beschenken lassen. Das erspart einem viel Stress und Arbeit.