Mr-T hat geschrieben:
@BUDDI:
Das mag in der Praxis vielleicht bei dem einen oder anderen durchaus so funktionieren, aber so "wirklich legal" ist das nicht und kann durchaus auch schief gehen, wenn das FA dein Tun nach der Gewerbeabmeldung dann nachträglich als Liebhaberei bewertet und locker flockig seine Rückzahlungen an dich wiederum zu Rückzahlungen an sich selbst erklärt...
Doch, schon - Du kannst im Internet werben, Ausschreibungen machen, verfügbare Zeit verwenden.... Das Einzige, was passieren kann ist a) man verwendet in der Tat nicht genug Zeit auf die Sache oder b) ist erfolgreich.. Was Du noch erwähnst ist aber ein wirklich wichtiger Aspekt - wenn das "Gewerbe" aufgegeben wird und Sachgüter wieder in privaten Besitz übergehen ist das Umsatz... Wäre blöd, wenn das dann ein geschäftlich angeschaffter Ferrari wäre der noch nicht abgeschrieben ist.... Wobei auch bei Kamera - Verkehrswert, nicht Buchwert - zzgl. USt.
Um genauer zu sein - mal locker flockig zu versuchen das FA zu bescheissen sollte man nicht, blöde sind die nicht. Aber wenn man den Gedanken hat Nebenerwerb zu haben, dann kann man den Gedanken zumindest steuerliche Vorteile zu geniessen ruhig spinnen. Durch diese gewerbliche Tätigkeit kommt zwar kein großartiger Gewinn zustande, dennoch schaut die finanzielle Welt anders aus als für den gemeinen Hobbyist. Wenn einem der kfm. Aufwand das wert ist.... Dennoch kommt halt ein Teil auch an Tätigkeit wohl hinzu den man "nur" für Hobby nicht leisten würde.
Nehme ich mich als Beispiel - ich könnte meine Ausrüstung absetzen, Fahrten durch die Republik, Hotelreservierungen, ggf. Gagen. Da geht es los - ich würde die Bilder gewerblich nutzen wollen, also eher auch Gagen zahlen müssen an Modelle die sonst für TfP zu begeistern wären. Dann müsste ich mit einer gewissen Nachhaltigkeit versuchen die Bilder zu vermarkten. Geht natürlich..
Um das abzukürzen - ich selbst mache das nicht, als Laien was die steuerliche Materie angeht würde ich mich nicht bezeichnen. Aber auch eine Nebentätigkeit die kaum Gewinne erzielt kann eine "lukrative" Nebentätigkeit sein. Und das ist durchaus legal, denn das Finanzamt würde und könnte erst nach einigen Jahren mit dem Argument kommen, wenn sich der Gewinn nachhaltig nicht ändert oder gar negativ bleibt.