Eine Signatur von einem Maler in einem Gemälde ist m. E. etwas anderes als ein Wasserzeichen in einem Digitalbild.
Ein Wasserzeichen, was im Bild nicht stört, kann relativ problemlos entfernt werden. Also ist das Argument mit dem angeblichen Schutz vor Missbrauch eh hinfällig.
Und die geltende Rechtslage ist unabhängig davon, ob ein Bild ein Wasserzeichen hat oder nicht.
Bleibt also letztlich nur das Argument übrig, dass man so eine Art eigenes Logo auf das Bild machen möchte, um es als sein eigenes kenntlich zu machen, also doch so etwas ähnliches als eine Art Signatur in Anlehnung an die Signatur eines Künstlers, der ein Bild gemalt hat. Nur ist wiederum nicht jedes Bild Kunst und schon gar nicht in der Masse, in der heutzutage Digitalbilder produziert werden.
Ich war auch schon mal sehr kurzfristig auf dem Trip, meine Bilder mit einem Logo versehen zu wollen, vordergründig als angeblicher Schutz vor Klau, ehrlicherweise vermutlich eher zur eigenen Wichtigmacherei mit eigenem Logo! Ich habs aber schnell kapiert und verzichte aus den genannten Gründen weiterhin auf ein Wasserzeichen.
Wer es dennoch will oder meint zu brauchen, so what ...
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LG
Hannes
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