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BeitragVerfasst: So 14. Feb 2016, 14:26 
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Ja, und? Meinst du das lohnt alles wegen 84euro?
Glaubst du der tut jetzt seine Pflicht und beweist das es heile war? Der wird weiterhin behaupten, dass er das Ding so verschickt hat wie es auf den Fotos zu sehen ist nämlich heile und der Käufer oder der weihnachtsmann es kaputt gemacht hätten. Für eBay/gericht könnten die Bilder Beweis genug sein. Es kann immer auch andersrum ausgehen. Dann hat man Gerichts- und Anwaltskosten noch zusätzlich zu bezahlen.

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BeitragVerfasst: So 14. Feb 2016, 14:34 
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sicknote hat geschrieben:
Ja, und? Meinst du das lohnt alles wegen 84euro?
Glaubst du der tut jetzt seine Pflicht und beweist das es heile war? Der wird weiterhin behaupten, dass er das Ding so verschickt hat wie es auf den Fotos zu sehen ist nämlich heile und der Käufer oder der weihnachtsmann es kaputt gemacht hat. Für eBay/gericht könnten die Bilder Beweis genug sein. Es kann immer auch andersrum ausgehen. Dann hat man Gerichtskosten und Anwalt noch zu bezahlen.


Kosten nix außer Zeit und zweimal Briefporto.
Ob sich das lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Gerichtskosten und Anwaltsgebühren fallen in dem Fall keine an...man verklagt ihn ja nicht. Und solche Dinge gehen auch nie andersrum aus, wenn der VK scheiße gebaut hat ;)

Und nochmal...es reicht nicht, dass er behauptet es wäre nicht defekt verschickt worden, er muss es Beweisen können.

Ich persönlich find 87EUR schon nicht so wenig UND der VK merkt, dass er sowas besser nicht nochmal macht.
Aber hierzulande herscht ja eher die Mantalität vor, lieber nix zu sagen. Der VK freut sich dann bestimmt jetzt schon ein Loch in den Bauch, für den nächsten Schrott den er irgendeinem gutmütigen Trottel andrehen kann.^^

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Zuletzt geändert von turbofoen am So 14. Feb 2016, 14:38, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: So 14. Feb 2016, 14:38 
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Ja und wie soll er das beweisen? Er wird die Bilder herhalten oder seine Frau bezeugt das.
Es könnte theoretisch ja sein, dass der Käufer es tatsächlich beschädigt hat, was ich in diesem Fall ja nicht glaube dennoch, schwierig das ganze, Hoffnungen würde ich mir da aber nicht machen.

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Zuletzt geändert von sicknote am So 14. Feb 2016, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: So 14. Feb 2016, 14:39 
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sicknote hat geschrieben:
Ja und wie soll er das beweisen?


Ist das etwa das Problem des Käufers?
Und ehrlich, ich weiß jetzt grad auch nicht, was daran schwierig sein soll, außer das man Angst davor hat, seine Rechte einzufordern.
Wie gesagt. Der Verkäufer freut sich schon auf den nächsten, der sich solchen Schrott andrehen lässt.

Ich empfehle dem Käufer einfach mal das Forum auf http://www.123recht.net/forum_default.asp

...da gibts haufenweise solcher Fälle und Lösungen. Soger ein extra Unterforum für Internetauktionen :cheers:

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BeitragVerfasst: So 14. Feb 2016, 14:50 
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Sorry, was hat der Fall denn mit heil oder kaputt zu tun? Da hat einer ein Objektiv mit Sekundenkleber verbastelt und keinen Pips davon in der Produktbeschreibung erwähnt. Aus der Beschreibung heraus hätte ich ein normales, funktionsfähiges Objektiv erwartet mit Canon-Mount und einer GeLI. Das Objektiv hat schlicht nicht die versprochenen Produkteigenschaften. Da kann Ebay schon eingreifen.

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BeitragVerfasst: So 14. Feb 2016, 15:02 
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Du liest ja anscheinend nur die Hälfte von dem was ich schreibe, oder versteht nicht was ich sagen will. Es könnte sein, dass das eBay oder wem auch immer die Bilder als Beweis reichen. Deswegen meine ich ja da steht Wort gegen Wort.

Dass der Verkäufer hier betrogen hat ist ja offensichtlich, wenn man wie wir, weiß, dass der Käufer nicht lügt. Für jemand von EBay oder wem auch immer ist das schon schwieriger.

Hoffe er findet Lösungsmöglichkeiten auf der von dir geposteten Seite und das er zumindest seine Kohle wieder bekommt. Recht ist ja auf seiner Seite, trotzdem wird es schwer. Solche vollidioten gibt es leider zu hauf bei eBay.

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BeitragVerfasst: So 14. Feb 2016, 21:43 
turbofoen hat geschrieben:
- Danach kann man dann überlegen ob man sich ein neues gebrauchtes Objektiv kauft, die Kosten hat kann man dann beim Verkäufer des defekten Objektives als Schadenersatz geltend machen; oder man hat die Möglichkeit den Ursprünglichen Kaufpreis incl. Porto per (kostenlosem!) Mahnbescheid einzufordern.


Wie kommst Du denn auf den Gedanken, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid kostenlos wäre ??
Gemäß Ziff. 1100 KV GKG entsteht für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids eine 0,5 Gebühr – mindestens jedoch 32,00 €. Im Falle eines Widerspruchs oder Einspruchs des Gegners geht das Mahnverfahren in das streitige gerichtliche Verfahren über - mit einem Vielfachen an Kosten.


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BeitragVerfasst: So 14. Feb 2016, 22:14 
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Stimmt natürlich...war ein bissl blöde formuliert. Habs geändert...
Die Kosten dafür kann er jedoch auch geltend machen. Insofern kosten es ihn am Ende halt nix. Das meinte ich.

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BeitragVerfasst: So 14. Feb 2016, 22:20 
turbofoen hat geschrieben:
Stimmt natürlich...war ein bissl blöde formuliert. Habs geändert...
Die Kosten dafür kann er jedoch auch geltend machen. Insofern kosten es ihn am Ende halt nix. Das meinte ich.


Na ja, erstmal muss man halt den gerichtlichen Titel bekommen und dann ggf. noch vollstrecken. Da sind die Schuldner gerne mal verzogen, finanziell mittellos etc. und der Gläubiger bleibt auf sämtlichen Kosten sitzen.
Ein zivilrechtliches Vorgehen würde ich in dem Fall nur in Betracht ziehen, wenn man eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat, die den Fall mit abdeckt.


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BeitragVerfasst: Mo 15. Feb 2016, 09:04 
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Mein Beispiel sollte ja auch nur verdeutlichen, dass man auch als Käufer von solchen Kleinigkeiten durchaus Mittel zur Hand hat und nicht immer so devot tun soll, als könne man eh nix daran ändern.

Denn so ein Verhalten macht es solchen Spezialisten immer noch einfacher neue Opfer zu finden.

Aber vielleicht klärt sich das ja alles auch ohne einen großen Budenzauber drumherum.


Drücke dem TO die Daumen, dass er seine Kohle zurück bekommt :)

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