Dosenbier hat geschrieben:
Hallo,
auch beim direkten Kauf im nicht EU-Ausland kann dir der Zoll da in die Quere kommen. Du kannst Waren bei der Rückreise nur bis zu einem Gesamtwert(!) von 430 € zollfrei mitbringen. Das passt für das eine Objektiv ja ohne Probleme, die Frage ist aber dann, was du sonst vielleicht noch mitbringst ... Ob du nun beim Rückflug überprüft wirst oder nicht ist natürlich eine andere Frage.
Und noch eine kurze Bemerkung zum Reisen mit der neuen Kamera: Um im Fall von Kontrollen und übereifrigen Beamten ärger vorzubeugen kannst du dir beim nächsten Zollamt oder beim Zoll am Flughafen auch eine Nämlichkeitsbescheinigung für alles Teure, was du aus Deutschland mitnimmst ausstellen lassen. Die Rechnung vom Händler wird nämlich nicht immer akzeptiert ...
Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Spaß mit der Kamera, dem Objektiv und natürlich auf deiner Reise!
Bin in den letzten Monaten öfters drüben gewesen; kenne die Grenzen, hatte bis jetzt trotz vielen Flügen überall hin, nie das Vergnügen.
Das mit der Nämlichkeitsbescheinigung habe ich auch schon gelesen; aber da ich alle Rechnungen vorweisen kann, sah ich da keinen Grund für.
Wieso wird die Händlerrechnung nicht akzeptiert, was soll denn das?!
Danke dir auf jeden Fall für den Hinweis, sollte die Zeit gegeben sein wäre es vll. besser die Bescheingung einzuholen.
VG