https://www.pentaxians.de./

Nämlichkeitsbescheinigung
https://www.pentaxians.de././40456504nx51499/allgemeine-fotothemen-f47/naemlichkeitsbescheinigung-t29577.html
Seite 1 von 2

Autor:  Bemoe [ So 14. Jan 2018, 19:48 ]
Betreff des Beitrags:  Nämlichkeitsbescheinigung

Pentaxianer reisen gerne...fotografieren gerne...nehmen ihre (meist umfangreiche und wertvolle) Ausrüstung mit in andere Länder.
Da gehöre ich auch dazu.
Schon mal was von einer Nämlichkeitbescheinigung(nicht Dämlichkeitsbescheinigung) gehört?

Grüsse aus der Documenta Stadt

Autor:  Micha85 [ So 14. Jan 2018, 19:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Hi,

ja habe ich schon gehört, ist allerdings nur ein Thema wenn man die EU verlässt, dies hat mich bisher noch nie betroffen.

Autor:  Alaric [ So 14. Jan 2018, 19:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Ja, sicherlich - Zollformalität bei Wiedereinreise in die EU. Zum Nachweis dass der Krempel schon einmal innerhalb der EU versteuert wurde.
Ich bin nun viel im Ausland unterwegs, bisher reichte immer eine verbale Erklärung mit dem Hinweis dass das Equipment auch schon Gebrauchsspuren hat.
Es sollte auch reichen, Rechnungen vom Equipment als Fotokopie (z.B. auf dem Tablet) mitzuführen.

Autor:  StaggerLee [ So 14. Jan 2018, 20:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Hab ich letztes JAhr auf dem Weg in die USA gemacht (Death Valley)


Damals habe ich eine Bestandsaufnahme meines Fotogerödel gemacht, gleich in einer Excel Tabelle mit Benennung / Seriennummer und gleichzeitig dass was ich habe zusätzlich abfotografiert. Dazu die Kaufpreise und die Unterscheidung ob gebraucht oder neu gekauft. Mit dieser Liste und dem Geraffel bin ich zum Zoll und gefahren und hab mir eine solche "Nämlichkeitsbescheinigung" organisiert.
Da ich aber AUCH die Summenbrechnung (ergo Gesamtwert) genutzt habe hab ich zu diesem Punkt GANZ SCHNELL noch eine Versicherung organisiert.

Nämlichkeitssicherung was ist das? :
Hab ich mich auch gefragt ...

->im Zollverfahren alle Vorkehrungen, um die Nämlichkeit (v.a. Identität, aber auch Menge, Gattung, Beschaffenheit) der Waren durch Nämlichkeitsmittel festzuhalten, die es ermöglichen, sie wiederzuerkennen und die Einhaltung der Voraussetzungen des Zollverfahrens, zu dem die Ware angemeldet wurde, zu gewährleisten (Art. 192 UZK).
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Arc ... g-v11.html

Das dass was auf der Liste steht auch das ist was sie sehen und bestätigen dass es existiert (z.B. anhand der Seriennummer).

Und:
Das Hauptzollamt Braunschweig hat sie das Gerödel angeschaut - Liste durchgelesen und Seriennummern überprüft - sage und schreibe 6 Stempel drauf gehauen und - wollte dafür NICHTS (Null!) haben .... :mrgreen: :2thumbs:
Jetzt hab ich eine gesiegelte Inventar Liste die von jeder Versicherung auch noch anerkannt wurde ;)

Autor:  chti [ So 14. Jan 2018, 20:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Ja, kenn ich. Die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung, Formular 0330 beim deutschen Zoll. Da ich in ein paar Tagen nach Südostasien reise, ist das gerade auch wieder Thema bei mir.

Das kann ganz ratsam sein, wenn man vielleicht etwas wertvollere Objektive gebraucht gekauft hat und dafür keine Rechnung vorweisen kann. Ich überlege noch, ob es dieses Mal notwendig ist. Für K-1, 28-105 und GR habe ich die Rechnungskopien dabei. Nicht aber für vier weitere Objektive, die ich gebraucht erworben habe.

Vor vier Jahren habe ich das bei einer Vietnamreise gemacht, der Ablauf ist wirklich einfach. Equipment samt Seriennummern in besagtes Formular 0330 eintragen, ausdrucken, vor dem Abflug mit dem Gerödel zum Zoll am Flughafen und das Ding abstempeln lassen.

Autor:  newny [ So 14. Jan 2018, 21:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Meines Wissens braucht man die Rechnun, da man ohne Rechnung nicht beeweisen kann das die Besteuerung in der EU erfolgt ist.
Da spielt es keine Rolle das man Teile der Ausrüstung gebraucht erworben hat. Im schlimmsten Fall muss man nachversteuern.

Autor:  StaggerLee [ So 14. Jan 2018, 21:41 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Nämlichkeitsbescheinigung

newny hat geschrieben:
Meines Wissens braucht man die Rechnun, da man ohne Rechnung nicht beeweisen kann das die Besteuerung in der EU erfolgt ist.
Da spielt es keine Rolle das man Teile der Ausrüstung gebraucht erworben hat. Im schlimmsten Fall muss man nachversteuern.

Das ist Quatsch. Es geht um die Wiedereinfuhr nach Deutschland auf dem Rückweg und um die daraus resultierende Besteuerung. Wenn du in Deutschland vor Antritt nachweist dass auch gebrauchte Sachen in deinem Besitz waren Entfällt die Besteuerung, und durch die amtlichen Stempel wird das bestätigt. Genau für den Fall der nicht vorhandenen Rechnungen. Sonst würden alleine die auch reichen.

Autor:  Bemoe [ So 14. Jan 2018, 22:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Was würden die Augen im Verwandten u. Bekannten Umfeld verdreht, als die Sprache auf das Thema kam.
Umso mehr bin ich mal wieder begeistert, mit welcher Sachlichkeit hier an ein Thema herangegangen wird.
Da muss ich den Teilnehmern hier mal echt Lob zollen.
Ich reise bald nach Island. Mit meiner K1, meiner K100 D Super und viel Zubehör,was man als Pentaxianer so braucht.
Da werd ich das Handgepäck voll ausreizen.
Nämlichkeitsbescheinigung?
Laut Zoll am Flughafen tatsächlich kein Problem und kostenfrei(unglaublich!!!)
Es wäre mal interessant, wer vom Forum auch noch die eine oder andere Erfahrung damit gemacht hat. Soll angeblich die Wiedereinreise wesentlich entspannter machen.

Ich erzähle dann gern mal, was ich dabei erlebt habe.

Bernd

Autor:  dl4mw [ So 14. Jan 2018, 22:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Jetzt nicht lachen. ;-)
In der Computerzeitschrift c't hatte sie vor einigen Jahren mal empfohlen, teure Sachen (Foto, Computerzeugs...) vor Abreise zu fotografieren - so dass die Seriennummern erkennbar sind -, die Fotos in ein ZIP-Archiv zu stecken und über das ZIP-Archiv eine kryptografische Prüfsumme zu berechnen (z.B. mit Hashcalc, mal googlen).

Die Prüfsumme postet man bei Twitter oder Facebook und hat damit den Zeitpunkt gesichert. Das ZIP-Archiv kann in einer Cloud liegen und man kann überall auf er Welt zur Not beweisen, dass man die Sachen schon vor Reiseantritt hatte.

Vorteil: geht auch bei anderen Grenzen und man braucht das Zoll-Formular nicht.
Nachteil: Erklär mal dem Zoll was von kryptographischer Prüfsumme...

Ich persönlich hab das schonmal bei einer USA-Reise gemacht, aber nie benötigt. Im Wiederholungsfall würde ich wohl das Zollformular versuchen.

meint, der Ralf

Autor:  Alaric [ So 14. Jan 2018, 22:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Nämlichkeitsbescheinigung

Ich hatte den Fall vor einigen Jahren, auf der Rückreise aus China, Flughafen Tegel/Berlin.
Der Zoll hat sich mich herausgepickt und kontrolliert, beim Fotohandgepäck haben sie dann nachgefragt, mit dem Hinweis dass das ein oder andere Objektiv in China ja hätte neu gekauft worden sein können...
Auf dem iPad hatte ich die Fotokopien von fast allen Objektiven und der Cam, aber nicht von allem Equipment. Das war trotzdem ausreichend um als glaubwürdig zu gelten, war kein Problem.
Soweit meine Erfahrung ... das Stativ war übrigens tatsächlich in China eingekauft, ein hier sehr teures Sirui Carbon mit K20 Kopf. Da hatte dann die Chinarechnung ausgereicht, lag unterhalb der Zollgrenze von 435€.

Seite 1 von 2 Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
https://www.phpbb.com/