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Bildrechte abtreten
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Autor:  AlltagsLicht [ Fr 24. Jun 2016, 10:38 ]
Betreff des Beitrags:  Bildrechte abtreten

Moin! :hat:

Was genau bedeutet es, wenn in einem Gewinnspiel in den Teilnahmebedingungen steht:

"Mit der Teilnahme werden die Bildrechte an xy übertragen" :?:

Geht es dabei hauptsächlich darum, dass der Veranstalter die Erlaubnis hat das Bild zu veröffentlichen?
So wie ich es bisher verstanden habe, bleiben ja die Urheberrechte bei meinen Bildern bei mir.

Aber wo zeigt sich der Unterschied zwischen Urheberrecht und Bildrecht?

LG,
Michaela :party:

Autor:  dieChrischi [ Fr 24. Jun 2016, 10:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bildrechte abtreten

Zitat:
Als Bildrechte werden meist die Urheberrechte des Urhebers bzw. Lichtbildners an den von ihm erstellten Fotografien bezeichnet. Zu unterscheiden ist der Begriff „Bildrecht“ im
vorgenannten Sinn vom „Recht am eigenen Bild“ – also dem Recht des Abgebildeten.

http://www.anwaltsbuero47.de/bildrecht/

Autor:  AlltagsLicht [ Fr 24. Jun 2016, 10:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bildrechte abtreten

Das heißt, wenn ich das richtig verstehe wäre das Bild nach Abtreten der Bildrechte nicht mehr meins, sondern das des Veranstalters :?:

Autor:  dieChrischi [ Fr 24. Jun 2016, 10:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bildrechte abtreten

sieht so aus, als würden die die Bilder dann weiter nutzen wollen.

Autor:  User_00337 [ Fr 24. Jun 2016, 11:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bildrechte abtreten

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg ... G000801377

Der Urheber ist in § 7 UrhG definiert, das sog. Urheberpersönlichkeitsrecht in §§ 12 ff. UrhG, die Verwertungsrechte in §§ 15 ff. UrhG und die Einräumung von Nutzungsrechten in § 31 UrhG.
Wie immer gibt's dazu umfangreiche Kommentarliteratur.

Autor:  Hannes21 [ Sa 25. Jun 2016, 22:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bildrechte abtreten

AlltagsLicht hat geschrieben:
Das heißt, wenn ich das richtig verstehe wäre das Bild nach Abtreten der Bildrechte nicht mehr meins, sondern das des Veranstalters :?:

Das ist der Sinn und Zweck vieler Wettbewerbe, bei denen man Bilder einreichen muss, damit der Veranstalter günstig an gute Bilder kommt.

Autor:  AlltagsLicht [ So 26. Jun 2016, 18:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bildrechte abtreten

Hannes21 hat geschrieben:
AlltagsLicht hat geschrieben:
Das heißt, wenn ich das richtig verstehe wäre das Bild nach Abtreten der Bildrechte nicht mehr meins, sondern das des Veranstalters :?:

Das ist der Sinn und Zweck vieler Wettbewerbe, bei denen man Bilder einreichen muss, damit der Veranstalter günstig an gute Bilder kommt.
Aufgrund der etwas unklaren Teilnahmebedingungen hatte ich auch so einen Eindruck. :yessad:

Autor:  gerhard57 [ Mo 27. Jun 2016, 08:41 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bildrechte abtreten

Bei solchen Veranstaltungen mache ich gar nicht erst mit.

Wenn es seriös ist, ist es so, dass der Veranstalter Bilder , für die er Preise oder irgendwas spendiert hat, kostenlos nutzen darf, aber das Bildrecht weiter bei Dir bleibt. Wenn er ein Bild exklusiv will, sollte er sich mit außerhalb des Wettbewerbes einigen (entweder durch Zuzahlung oder Dein Einverständnis).

Autor:  joergens.mi [ Mo 27. Jun 2016, 09:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bildrechte abtreten

Der allgemeine Begriff Bildrechte teilt sich in drei Teile auf

* Urheberrecht, das ist unveräußerlich, d. h. du hasst das Bild gemacht, du bist der urheber
* Nutzungsrechte, die kann man abtreten, d. h. man kann Dritten einräumen die Bilder nach ihrem Gusto zu benutzen, dies geht exclusiv - dann darfst du sie selber nicht nochmals vermarkten oder nicht exclusiv, dann darfst du deine Bilder auch weiterhin an dritte verkaufen. Die Art und den Umfang der Nutzung kann man mit vernünftigen Partnern vorher vernünftig aushandeln, (Facebo... und andere schreiben explicit mit dem hochladen überträgst du Nutzungsrechte an dem Bild an die Firma zur freien Verfügung)
* Das Recht am eigenen Bild. Niemand darf von die Aufnahmen machen ohne deine Zustimmung, einzige Ausnahme Beiwerk, d. h. Wenn man einen Marktplatz photographiert und du bist unwichtigerweise neben vielen anderen darauf zu sehen - sprich du trägst nichts zur Bildaussage bei - ist das zulässig. Gleicher Standpunkt, du bist promionent zu sehen, dann ist deine Erlaubniss dafür notwendig. Dies gilt eigentlich auch für Künstler (Streetphotographie) - obwohl es da schon kuriose Gerichtsentscheidungen gab bei den die rechte des Künstlers höher gestellt wurden.

Viele Veranstalter nehmen lieber den Begriff Bildrechte anstelle von Nutzungsrechten - da letzteres ihre Intention der kommerziellen kostenlosen Nutzung der Arbeit Dritter verschleiert.

Bei vernünftigen Wettbewerben, räumst du dem Veranstalter das Nutzungsrecht ein, das Bild im Rahmen des Wettbewerbs zu verwenden, inclusive Katalogen, Flyern und was dazugehört. Die Nutzung deines Bildes für andere Zwecke behälst du dir vor.
Wenn du keine finanziellen Interessen an deinen Bildern hast, würde ich sie mit einer Lizenz der Art CC-BY-SA 4.0 versehen, dann kann der Wettbewerb sie nutzen aber dir nicht abluchsen.

Autor:  AlltagsLicht [ Mo 27. Jun 2016, 12:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bildrechte abtreten

joergens.mi hat geschrieben:
Der allgemeine Begriff Bildrechte teilt sich in drei Teile auf

* Urheberrecht, das ist unveräußerlich, d. h. du hasst das Bild gemacht, du bist der urheber
* Nutzungsrechte, die kann man abtreten, d. h. man kann Dritten einräumen die Bilder nach ihrem Gusto zu benutzen, dies geht exclusiv - dann darfst du sie selber nicht nochmals vermarkten oder nicht exclusiv, dann darfst du deine Bilder auch weiterhin an dritte verkaufen. Die Art und den Umfang der Nutzung kann man mit vernünftigen Partnern vorher vernünftig aushandeln, (Facebo... und andere schreiben explicit mit dem hochladen überträgst du Nutzungsrechte an dem Bild an die Firma zur freien Verfügung)
* Das Recht am eigenen Bild. Niemand darf von die Aufnahmen machen ohne deine Zustimmung, einzige Ausnahme Beiwerk, d. h. Wenn man einen Marktplatz photographiert und du bist unwichtigerweise neben vielen anderen darauf zu sehen - sprich du trägst nichts zur Bildaussage bei - ist das zulässig. Gleicher Standpunkt, du bist promionent zu sehen, dann ist deine Erlaubniss dafür notwendig. Dies gilt eigentlich auch für Künstler (Streetphotographie) - obwohl es da schon kuriose Gerichtsentscheidungen gab bei den die rechte des Künstlers höher gestellt wurden.

Viele Veranstalter nehmen lieber den Begriff Bildrechte anstelle von Nutzungsrechten - da letzteres ihre Intention der kommerziellen kostenlosen Nutzung der Arbeit Dritter verschleiert.

Bei vernünftigen Wettbewerben, räumst du dem Veranstalter das Nutzungsrecht ein, das Bild im Rahmen des Wettbewerbs zu verwenden, inclusive Katalogen, Flyern und was dazugehört. Die Nutzung deines Bildes für andere Zwecke behälst du dir vor.
Wenn du keine finanziellen Interessen an deinen Bildern hast, würde ich sie mit einer Lizenz der Art CC-BY-SA 4.0 versehen, dann kann der Wettbewerb sie nutzen aber dir nicht abluchsen.


Danke für Deinen Beitrag! :hat:
Das bringt für mich etwas Licht ins Dunkel. :)

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