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Was mir grade durch den Kopf geht.
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Autor:  pentaxnweby [ Mi 6. Jun 2018, 10:08 ]
Betreff des Beitrags:  Was mir grade durch den Kopf geht.

Einem Bekannten hat man bei einem Einbruch drei externe Festplatten mit Fotos der vergangenen 40 Jahre, davon viele analoge Bilder digitalisiert, geklaut. Das allein ist schon doof. Aber was wenn nun Bilder davon im Netz auftauchen sollten? Wie verhält es sich
dann mit der neuen Datenverordnung? Viele Personen auf den Fotos wissen ja wer die Aufnahme gemacht hat. Nur er kann sie ja dann nicht mehr löschen. Muss man die Sicherungskopien nun im Safe aufbewahren?
Er hatte sie in einem Schrank, unverschlossen. Ich finde das irgendwie vertrackt.

Autor:  pentidur [ Mi 6. Jun 2018, 11:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Was mir grade durch den Kopf geht.

Gedanken darf man sich machen, was der Verlust der Bilder bedeutet. Über Schadensersatzansprüche der Fotografierten würde ich mir als Privatmensch nach einem Verlust durch Einbruchdiebstahl nicht machen. Da trifft erstens die DSGVO nicht zu und zweitens muss ich in meiner verschlossenen Wohnung keine weiteren Schließmaßnahmen treffen.
Beim gewerblichen Fotografen kann das schon anders sein.

Ich mache mir eher Gedanken darüber, im Falle eines Datenverlustes noch eine nutzbare Kopie zu haben.

Autor:  DerMichel [ Mi 6. Jun 2018, 12:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Was mir grade durch den Kopf geht.

Dieses Horrorszenario versuche ich folgendermaßen zu vermeiden:

1. Die aktuellen Daten kopiere ich auf eine nur dafür genutzte Festplatte am PC. Meine Fotodaten haben derzeit ca. 1 TB. Hierfür nutze ich .

2. Von dort kopiere ich die Daten mit auf eine externe Festplatte. Diese Festplatte hat neuerdings 8 TB und enthält auch Archivdaten, die ich aktuell nicht mehr nutze. Sie wird alle 1 - 2 Jahre neu gekauft. Letzter Kauf war vor 2 Wochen.

3. Von dieser "Zimme"-Festplatte kopiere ich die Daten alle 1 - 2 Monate auch wieder mit robocopy auf eine Festplatte, die im Keller deponiert wird.

4. Diese "Keller"-Festplatte wird nach Gelegenheit mit einer externen Festplatte getauscht, die ich bei Besuchen von engen Verwandten deponiere. Sie ist dort in einem verschlossenen Schrank abgelegt.

Bei der räumliche Trennung der Datensicherungungen (Zimmer, Keller, Verwandtschaft) ist m.E. die Wahrscheinlichkeit eines gleichzeitigen Totaldatenverlustes sehr gering.

Ich habe auch viele Personen auf diesen Bildern. Sollte eine der Platten geklaut werden, ist das eine Straftat und wird angezeigt. Damit kann nach meinem laienhaften Verständnis auch die neue Datenschutzverordung für mich keine Nachteile bringen. :ka:

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