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Urheber unbekannt - Nutzungsrechte?
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Autor:  moggafogga [ Di 5. Sep 2017, 18:19 ]
Betreff des Beitrags:  Urheber unbekannt - Nutzungsrechte?

Hallo zusammen,

es sind ja doch einige mit Erfahrung im Bereich Rechtssprechung hier im Forum und/oder vielleicht hatte jemand das folgende "Problem" auch schon einmal:
Ich habe aus dem Nachlass einer Privatsammlung ein paar Dias angekauft. Beim vorherigen Besitzer handelt es sich nicht um den Urheber (so viel weiß ich schonmal). Der Urheber oder dessen Erbengemeinschaft ist mir also unbekannt. Jetzt bin ich ja nicht unbedingt ein Freund von Bildern, die irgendwo vergammeln. Zumal auch durchaus interessanter Inhalt abgebildet ist.
Daher frage ich mich nun, ob ich bei unbekanntem und schwer zu ermittelnden Urheber überhaupt ein Nutzungsrecht habe oder eine (nicht-)kommerzielle Nutzung in solchen Fällen grundsätzlich nicht möglich ist? Immerhin hat mir ja niemand jemals Nutzungsrechte übetragen können, aber so wie es aussieht ist auch niemand zu ermitteln, bei dem ich danach fragen könnte. Kann man in einer solch unübersichtlichen Lage als Umweg einfach ein Angebot über sagen wir einen 5-stelligen Betrag pro Dia erstellen und die Bilder als Teil der Angebotsbeschreibung deklarieren?

Fragen über Fragen :ka:
Grüße, Martin

Autor:  angus [ Di 5. Sep 2017, 18:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Urheber unbekannt - Nutzungsrechte?

Nicht kommerziell? Da könntest Du wahrheitsgemäß schreiben: Fotograf unbekannt. Dann solllte das solange - im nicht kommerziellen Bereich - ok sein, bis sich dann doch der Urheber oder ein Nachfahre melden sollte - eher unwahrscheinlich.
Bei kommerzieller Nutzung - keine Ahnung...

Autor:  moggafogga [ Di 5. Sep 2017, 19:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Urheber unbekannt - Nutzungsrechte?

Danke für deine Rückmeldung. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht vorgesehen.
Grüße, Martin

Autor:  SteffenD [ Di 5. Sep 2017, 20:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Urheber unbekannt - Nutzungsrechte?

Das Urheberrecht geht an die Erben über.

Autor:  angus [ Di 5. Sep 2017, 20:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Urheber unbekannt - Nutzungsrechte?

Das ist klar, aber wenn sich das nicht zurückverfolgen lassen kann und die Erben das vielleicht noch nicht einmal wissen... Wenn jemand das wissen sollte, dann kann er - falls er das sehen sollte - ja noch Ansprüche ans Urheberrecht geltend machen. Die Dias sind dennoch bei Martin..

Autor:  SteffenD [ Di 5. Sep 2017, 20:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Urheber unbekannt - Nutzungsrechte?

Eigentlich darf er sie nicht veröffentlichen, das ist das Pech bei unbekannten Fotografen.
Da es aber aus einem Nachlaß ist kann er vielleicht davon ausgehen, das der Verstorbene die Bilder und damit auch ein Nutzungsrecht legal erworben hat.
Ist ziemlich kompliziert :kopfkratz:

Andererseits - ich würde sie benutzen, unwahrscheinlich das Beschwerden kommen.

Autor:  Asahi-Samurai [ Di 5. Sep 2017, 20:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Urheber unbekannt - Nutzungsrechte?

Meines Wissen handelt es sich dabei um so genannte verwaiste Werke, wenn sich der Urheber nicht ermitteln lässt. Private Nutzung im stillen Kämmerlein war wohl o.k., Verleih und Veröffentlichung (egal ob kommerziell oder nicht kommerziell) nur unter sehr engen Bedingungen (z.B. Nutzung im Unterricht war wohl o.k.). Aber es ist lange her, dass ich mich damit mal randlich beschäftigte. Google mal ein bischen unter dem Stichwort "verwaiste Werke". Problem bei Veröffentlichung- auch nichtkommerziell - ist, dass der Urheber im Grundsatz Recht auf Entschädigung hat und dieses Recht auch nur selbst abtreten kann. Natürlich kann man es praktisch auf gut Glück versuchen, aber heutzutage gäbe es mir zu viele "spezielle" Anwälte. Und diese Risiko ist m. E. deutlich höher als ein nicht toleranter Urheber, der das Bild wieder erkennt.
VG Holger

Autor:  moggafogga [ Mi 6. Sep 2017, 04:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Urheber unbekannt - Nutzungsrechte?

Dank euch für das Interesse. Ja es ist durchaus verzwickt und im Falle eines Rechrsstreites schützt Unkenntnis des Urhebers vermutlich nicht vor Strafen. Auf der sicheren Seite ist man eigentlich nur, wenn sie im Schrank verbleiben. Zwar schade drum, aber vll mache ich das lieber so.

Grüße, Martin

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