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Fallstrick fremde Fotos (auch indirekt)
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Autor:  garovic [ Mi 3. Jan 2018, 19:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fallstrick fremde Fotos (auch indirekt)

gerhard57 hat geschrieben:
Zitat:
Ich frage mich halt wie weit fortgeschritten die Technik zum gezielten auffinden von Bildern ist. Um dein Beispiel aufzugreifen, es ist dann wahrscheinlich (noch) so dass der Fotograf gezielt das Internet nach seinen Bildern durchforstet und abmahnen lässt.


Nach eigenen Bildern das Internet zu durchsuchen, bringt wohl nichts. Hierfür gibt es Firmen wie Copytrack. Dort sendet man als Fotograf seine Bilder in voller Auflösung als Upload und die Firma durchsucht das Internet nach diesem Bild. Diese Bilder werden nach meiner Erfahrung nach 4-8 Wochen gefunden.
Als Fotograf kann man dann in seinem Account ankreuzen: Bilder sind dort zurecht, dann wird diese Seite nicht mehr nach diesem Bild überwacht, oder man kann ankreuzen, dass diese Seite diese Bilder unrechtmäßig veröffentlicht, und Copytrack die unerlaubte Veröffentlichung verfolgen soll- dies entscheidet allein der Fotograf. Anschließend gibt es je nach Situation eine Rechnung/ Abmahnung/ Klage.

Kenne nur diese Firma, wird aber mehrere geben


Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Erstaunlich was es so gibt. Meine Gedanken muten bei diesen Möglichkeiten dann doch etwas naiv an.
Funktioniert das auch mit abfotografierten Bildern? Also nur über einen kopierten Bildinhalt ohne zugehörige ursprüngliche Bilddatei des Urhebers?

Autor:  gerhard57 [ Mi 3. Jan 2018, 20:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fallstrick fremde Fotos (auch indirekt)

Denke das das auch funktioniert, habe es aber noch nicht ausprobiert.

Lt. diesem Interview in Heise.de

https://www.heise.de/foto/meldung/Inter ... ?seite=all

funktioniert es auch bei Bildausschnitten farbveränderten Fotos.

Autor:  garovic [ Mi 3. Jan 2018, 21:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fallstrick fremde Fotos (auch indirekt)

Vielen Dank gerhard57. Da habe ich mal was gelernt.

Autor:  User_00337 [ Mi 8. Aug 2018, 09:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fallstrick fremde Fotos (auch indirekt)

Aus der heutigen NJW Aktuell vom 08.08.2018:

"Mit besonders großer Spannung erwartet wurde aber das Urteil in der Rechtssache C-161/17 zum Dauerthema Urheberrecht und Internet. Darin ging es um die Klage eines Berufs- und Reisefotografen, der ein Bild der „Römischen Brücke“ im spanischen Córdoba angefertigt und einem Online-­Magazin ein einfaches Nutzungsrecht daran verkauft hatte. Eine Schülerin aus dem Ruhrgebiet illustrierte damit ihr Referat für die Spanisch-AG. Die Schule stellte Text und Bild anschließend ins Internet. Der Fotograf verlangte daraufhin von der Stadt sowie vom Land Nordrhein-Westfalen Schadensersatz und Unterlassung. Der BGH legte den Fall dem EuGH vor.

Der entschied jetzt: Eine Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, kann nicht ohne neue Zustimmung des Urhebers auf eine andere Internetseite gestellt werden. Denn damit werde das Bild einem neuen Publikum zugänglich gemacht. Die Luxemburger Richter stellten sich damit gegen Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona. Der sah im Fall kein öffentliches Zugänglichmachen und hielt die Verwendung des Bildes für legal. Das hatte hierzulande manchen überrascht: Wenn die Richter dem folgen, stellt dies das deutsche Urheberrecht auf den Kopf, hieß es. Dazu ist es nicht gekommen."

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