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Der "Komoot-Paragraf" eine neue Herausforderung?
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Autor:  Dackelohr [ Do 7. Dez 2023, 08:16 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der "Komoot-Paragraf" eine neue Herausforderung?

Es gibt ein Grundrecht auf Veröffentlichung von Geodaten?

Autor:  Frank aus Holstein [ Do 7. Dez 2023, 11:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der "Komoot-Paragraf" eine neue Herausforderung?

ulrichschiegg hat geschrieben:
Klar, anstatt das Problem mit den Verursachern zu lösen schränke ich erst einmal Grundrechte ein.



Grundrechte werden erst mal nicht eingeschränkt, welche sollten es denn sein?

Der Wald hat einen Besitzer und der kann über die Nutzung bestimmen, aber durch das Bundeswaldgesetz kann jeder Mensch zur Erholung den Wald betreten, auch ist das Fahren mit dem Fahrrad erlaubt.
Nicht erlaubt ist, dass der Wald zur Sportstätte wird, nicht erlaubt ist, dass abseits der Wege der Wald genutzt wird.


Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.



Somit ist die aktuelle Nutzung von einigen Fahrradfahrern, die quer durch den Wald und abseits aller Wege fahren, jetzt schon verboten.

Deshalb habe ich auch kein Problem damit, dass es verboten wird, neue Wege und neue Standorte abseits der Wege ins Internet zu stellen. Es geht hier um neue Wege, wer auf ausgebauten Wegen unterwegs ist, kann die Standorte ja weiterhin mit allen teilen.

Der Wald hat Bewohner und deren Ruhe zu stören, wie es heute einige Mountainbiker machen, ist nicht im Bundeswaldgesetz enthalten. Deshalb sehe ich hier überhaupt keine Grundrechte-Einschränkung und grundsätzlich kein Problem.

Ein einsamer Wanderer/Fotograf, der mal abseits des Weges steht, wird das nicht betreffen. Man sollte dann nur im Bild die Geokoordinaten herausnehmen.

Autor:  xy_lörrach [ Do 7. Dez 2023, 11:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der "Komoot-Paragraf" eine neue Herausforderung?

Das grundsätzliche Problem ist ja, dass teilweise (z. B. als Abkürzung) quer über Wiesen gelaufen wird und das dann als "Weg" in gps-Tracks markiert wird und dann alle dort her laufen - und schon wird die Wiese immer mehr plattgetrampelt und zum Weg. Mit Radfahrern ist es dann abseits von markierten Wegen das gleiche.

Beispiel von einem ehemaligen Mitarbeiter der Hochschule an der ich studiert habe:

Der erzählte, dass er während seins Studiums für ein Praxissemester in Polen war. Gewohnt hat er in einem neu gebauten Studentenwohnheim. Dort wurden gar keine Wege angelegt, sondern rund um das Haus nur eine Wiese. Und da wo die Wiese dann mit der Zeit plattgetrampelt war, wurde dann ein Weg angelegt, da sich das mit der Zeit als der optimale Weg ergeben hat.

Und genau DAS will man im Wald, auf Feldern am Waldrand u. ä. Gegenden eben NICHT.

Autor:  Gelegenheiter [ Do 7. Dez 2023, 19:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der "Komoot-Paragraf" eine neue Herausforderung?

Na ja, es ist erst mal ein Referentenentwurf. Obwohl ich annehme, dass die Union, die auf Seiten der Waldbesitzer stehen dürfte, keine Einwände haben wird.

In der Sache habe ich - obwohl auch ich meine Fahrradtouren zumeist mit Komoot plane - für die Neuregelung Verständnis. Dies ist die Begründung des neuen § 33 Abs. 3 Bundeswaldgesetz:

"Zu Absatz 3
Mit dem erstmaligen digitalen Anzeigen oder Ausweisen von vom Waldbesuchenden selbst gewählten Linien sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald können z. T. in erheblichem Ausmaß neue Besucherströme auf die betreffenden Waldflächen gelenkt werden. Auch z. B. georeferenzierte Fotos oder Geocaches bewirken eine Hinleitung von Waldbesuchenden auf bestimmte Punkte. Dies kann zu einer Beunruhigung von bislang weitgehend störungsfreien Räumen und zu einer deutlichen Verringerung der störungsfreien Rückzugsräume für wildlebende Tiere führen. Daher ist sowohl die Zustimmung des jeweiligen Waldbesitzenden und außerdem ein Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Behörde vorgesehen."

Vor Jahren habe ich in Island erlebt, wie vormals unberührte Natur von Touristen überlaufen, zertrampelt und vollgemüllt wurde. Wie auch der letzte unberührte Fleck von der Generation Instagram in Scharen heimgesucht wurde, weil alle daselbe Foto machen mussten, wie der Promi, dem sie folgten. Mit der Folge, dass Orte, die ich während meines ersten Island-Urlaubs problemlos besuchen konnte, jetzt gesperrt sind.
Im letzten Urlaub konnte ich in Schweden sehen, wie sich Stellplätze in vormals unberührter Natur, die in der App park4night als "Geheimtip" ausgewiesen werden, allmählich in Toiletten verwandeln. Weshalb ich davon absehe, solche Orte in der App zu posten.
Vor diesem Hintergrund habe ich volles Verständnis dafür, dass nicht jeder Idiot per GPS-geführter App zu den letzten naturbelassenen Orten geführt werden muss. Schon gar nicht, wenn der Grund und Boden in privatem Eigentum steht.

Autor:  ulrichschiegg [ Do 7. Dez 2023, 22:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der "Komoot-Paragraf" eine neue Herausforderung?

Dackelohr hat geschrieben:
Es gibt ein Grundrecht auf Veröffentlichung von Geodaten?


Gibt es ein Grundrecht zur Veröffentlichung von Briefen? Gibt es ein Grundrecht zur Veröffentlichung von Literatur?

Eine sehr komische Frage stellen Du und Frank da. Selbst zusammengetragene Daten (auch GPS Daten) die die Grundrechte anderer Menschen nicht betreffen sind persönliche Daten und da entscheidet jeder selbst was er damit macht. Das fällt unter die freie Meinungsäusserung. Und dieses ist ein Grundrecht.

PS Ich geh mal, dieser Aprilscherz wird mir zu emotional. Und übrigens, es geht um Österreich.

Autor:  Frank aus Holstein [ Do 7. Dez 2023, 23:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der "Komoot-Paragraf" eine neue Herausforderung?

ulrichschiegg hat geschrieben:
Dackelohr hat geschrieben:
Es gibt ein Grundrecht auf Veröffentlichung von Geodaten?


Gibt es ein Grundrecht zur Veröffentlichung von Briefen? Gibt es ein Grundrecht zur Veröffentlichung von Literatur?

Eine sehr komische Frage stellen Du und Frank da. Selbst zusammengetragene Daten (auch GPS Daten) die die Grundrechte anderer Menschen nicht betreffen sind persönliche Daten und da entscheidet jeder selbst was er damit macht. Das fällt unter die freie Meinungsäusserung. Und dieses ist ein Grundrecht.

PS Ich geh mal, dieser Aprilscherz wird mir zu emotional. Und übrigens, es geht um Österreich.



Nun, Wald ist Eigentum von irgendwem und du meinst du hast das Recht überall alles Daten zu veröffentlichen.

Wie wäre es, wenn jeden Tag jemand in meine Küche kommt und den Inhalt meines Kühlschranks mit Geokoordinaten postet oder den Inhalt meines Weinregals oder meines Humidors.
Natürlich stehen meine Türen immer für alle voll offen und jeder kann kommen und sich bedienen.

Nicht wirklich wahr.

Wenn schon die Nutzung des Waldes für jeden zur Erholung frei gestattet ist, sollte man nicht auf die Idee kommen, dass die Veröffentlichung von Fotos und Geodaten für alle in der Welt auch dazu gehört.

Ich verstehe hier auch nicht, wo ich Emotionen finde in diesem Thema, es werden Sachargumente und Beispiele zur Erläuterung ausgetauscht.

Autor:  GuidoHS [ Fr 8. Dez 2023, 07:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der "Komoot-Paragraf" eine neue Herausforderung?

ulrichschiegg hat geschrieben:
…übrigens, es geht um Österreich.


Es geht schon auch um D.
Und das Thema ist grundsätzlich auch nicht neu:
https://www.kuratorium-sport-natur.de/a ... ierung.pdf

Autor:  Dackelohr [ Fr 8. Dez 2023, 08:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der "Komoot-Paragraf" eine neue Herausforderung?

ulrichschiegg hat geschrieben:
Das fällt unter die freie Meinungsäusserung. Und dieses ist ein Grundrecht.


Die freie Meinungsäußerung dient heutzutage anscheinend als Rechtfertigung für so ziemlich alles. Zur Erinnerung: Das Grundgesetz setzt der freien Meinungsäußerung deutliche Grenzen, wenn es z.B. um die Verbreitung von extremistischem Gedankengut geht. Oder bei der Veröffentlichunug von Anleitungen zur Herstellung von Waffen. Du könntest nicht die Konstruktionspläne einer Gaszentrifuge ins Internet stellen und dich dabei auf dein Grundrecht zur Meinungsäußerung berufen. Das funktioniert nicht. Das sind extreme Beispiele, aber auch in weniger offensichtlichen Fällen können Informationen Schaden anrichten, und das ist bei dieser Komootgeschichte ganz eindeutig der Fall. In dem Zitat von @Gelegenheiter wird das Problem ja kristallklar auf den Punkt gebracht.

Du kannst weiterhin durch den Wald laufen und georeferenzierte Fotos machen so viel wie du willst, und du kannst mit deinem GPS jeden Quadratmeter vermessen, wenn's dir Spaß macht. Nur veröffentlichen darfst du die Daten nicht mehr, weil du damit ganz konkreten Schaden anrichten würdest - für den Waldbesitzer, für die Umwelt, für die Allgemeinheit. Ich meine, damit ist diese Einschränkung der freien Meinungsäußerung hinreichend legitimiert.

Autor:  Magnus_5 [ Fr 8. Dez 2023, 09:16 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der "Komoot-Paragraf" eine neue Herausforderung?

ulrichschiegg hat geschrieben:
...Das fällt unter die freie Meinungsäusserung. Und dieses ist ein Grundrecht....

Nun, dann musst Du den Artikel 5 des Grundgesetzes aber auch komplett zitieren:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ...
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze ...

Autor:  SteffenD [ Fr 8. Dez 2023, 16:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Der "Komoot-Paragraf" eine neue Herausforderung?

Diese Diskussion hier wird hoffentlich nicht in Streit ausarten.

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