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Frage zur Garantie
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Autor:  coucou33 [ Do 14. Apr 2016, 12:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Garantei

zackspeed hat geschrieben:
coucou33 hat geschrieben:
zackspeed hat geschrieben:
Allerdings will man nur noch Länderkonforme Garantie Karten akzeptieren.
Weisst du, ob das auch für Schweiz-Deutschland gilt. Also wenn ich in D einkaufe, hab ich keine Garantie?

LG Christa


Pentax DACH sollte da kein Problem darstellen,mir bis dato nix bekannt.
Hab ja regelmäßig mit dem Service zu tun und ab und zu Schweizer dabei.
Geht eher um Ausland ohne DACH Abdeckung.
DACH = DEUTSCHLAND ÖSTERREICH SCHWEIZ :thumbup:
Danke dir. Bis jetzt war die Info, die ich hatte auch so, dass das keine Probleme geben sollte. Ich bin nur erschrockenn als du von länderkonform sprachst. Das DACH-Land kannte ich bis dahin noch nicht ')

Autor:  n8igall [ Do 14. Apr 2016, 16:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Garantie

Als völliger Garantie-Laie würde mich das auch mal interessieren:

Habe die K-3 im Internet bestellt, Rechnung ohne Seriennummer der Kamera, europäische Garantie-Faltblatt ohne jeglichen Eintrag/Stempel. Macht das Probleme?

Das ist mir allgemein aufgefallen, dass auch bei Nicht-Foto-Equipment Garantiekarten fast nie ausgefüllt sind. Übrigens oft auch im Laden. Sollte man auf das Ausfüllen pochen?

Autor:  mythenmetz [ Do 14. Apr 2016, 17:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Garantie

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und eine Sache zwischen Dir und dem Händler, Du musst den Kauf nachweisen können. Kundenkonto, Rechnung oder auch nur die Zeugenaussage einer bei dem Kauf anwesenden Person reichen aus, je genauer das dokumentiert ist, desto weniger Streit gibt es. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Fehler ab Werk vorlag und Du brauchst nicht viel zu erklären. Außer es gibt klare Spuren einer Beschädigung, Objektiv runtergefallen oder so...
7. bis 24. Monat kann der Händler von Dir verlangen, dass Du den Nachweis erbringst, dass der Schaden ab Werk vorlag. Das könnte langwierig bis schwierig werden und zu Deinen Ungunsten ausgehen. Ansprechpartner für die Gewährleistung ist immer der Händler, auch wenn die gerne versuchen, dass auf den Hersteller abzuwälzen.
Garantie gibt der Hersteller freiwillig und kann sie so ausgestalten, wie er will. Er kann bestimmte Schäden ausschließen, eine ausgefüllte Garantiekarte oder Registrierung verlangen etc. Lies die beiliegende Garantiekarte durch. Solange der Garantiegeber keine Registrierung voraussetzt, klappt das oft mit Blankogarantiekarte und Kaufbeleg. Daraus, dass Pentax bisher auf ausgefüllte Garantiekarten verzichtet hat, lässt sich allerdings kein Rechtsanspruch auf die Garantie ableiten. Wenn sie sich plötzlich mal querstellen gelten nur die schriftlichen Garantiebedingungen.

Bei meinem 15er smc ltd lag eine Blancokarte. In den Bedingungen steht, dass die Karte vollständig ausgefüllt und vom Händler gestempelt sein muss. Es wird die kostenlose Beseitigung von Fertigungsmängeln innerhalb des ersten Jahres nach Kauf zugesichert, Transportkosten und Transportrisiko geht zu Lasten des Eigentümers. Zusätzlich lag ein Kärtchen mit der Seriennummer bei.

Im Karton meines gebrauchten 21er smc ltd. lag eine japanische Garantiekarte mit Seriennummer, die mir ein Jahr Garantie gewährt, den Rest der Bedingungen kann ich mangels japanischer Sprachkenntnisse nicht verstehen.

Soweit die Beispiele. Im ersten halben Jahr ist die Gewährleistung vorzuziehen, ab an den Händler und fertig. Auch danach wäre der Händler mein erster Ansprechpartner...

Liebe Grüße
Hildegunst
der das große Glück hatte, Schäden immer schon innerhalb des ersten halben Jahres zu haben

Autor:  n8igall [ Do 14. Apr 2016, 18:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Garantie

@mythenmetz:

Danke. Genauso hatte ich mir das vorgestellt. Aber das heißt ja eigentlich, dass man Ware ohne ausgefüllte Garantiekarte verweigern muss, sonst schadet man sich eventuell selber. Man hat ja keinen Anspruch darauf, dass der Händler die Garantiekarte später noch ausfüllt.

Autor:  mythenmetz [ Do 14. Apr 2016, 18:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Garantie

Ja, am besten im Laden kaufen, mit dem Verkäufer auspacken und die Karte stempeln lassen. Ist natürlich im Versandhandel nicht praktikabel...

gesendet von meiner K-3 mit Tapatalk

Autor:  n8igall [ Do 14. Apr 2016, 18:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Garantie

Naja, habe mir gerade überlegt. Oft kann man ja noch irgendeinen Freikommentar angeben beim Versandhandel. Man könnte ja rein schreiben: "Ohne ausgefüllte Garantiekarte zurück."

Autor:  Isabel AC-Foto [ Fr 15. Apr 2016, 16:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Garantie

Absolut richtig, wenn in der Rechnung die Seriennummer steht reicht die Rechnung. Hat man nur eine Quittung ohne Namen dann wäre eine Garantiekarte schick.

Mythennetz hat ebenfalls Recht. Garantie steht nur dem Erstbesitzer zu, der Zweitbesitzer hat rechtlich keinen Anspruch. Die meisten Hersteller schieben Kleinigkeiten im Sinne der Kundenzufriedenheit dennoch durch, einen Anspruch darauf hat man aber nicht. Und ja, ich kenne einige Fälle in denen eine kostenlose Reparatur für den Zweitbesitzer abgelehnt wurde.

Wenn man also gebraucht etwas kauft und der Verkäufer mit Restgarantie wirbt ist das erst mal falsch. Alles andere ist Kulanz des Herstellers.

Autor:  zackspeed [ Fr 15. Apr 2016, 19:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Garantie

Ausfüllen der Garantiekarte war im meinen bis dato 19 Jahren Pentax Handel nie ein Problem.
Habs einfach nie gemacht und es hat nie jemandem im Garantiefall interessiert.
:kaffee: :mrgreen:

Autor:  n8igall [ Fr 15. Apr 2016, 20:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage zur Garantie

Super danke für die Info.

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