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Vorsicht geboten bei Verkäufe über eBay
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Autor:  derfred [ Mi 12. Nov 2014, 16:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Vorsicht geboten bei Verkäufe über eBay

spezialdemokrat hat geschrieben:
In finde das Urteil aber auch schon ohne Begründung mindestens interessant, wenn nicht sogar bemerkenswert.

Ist es auf jeden Fall, da es eines der wenigen höchstrichterlichen Urteile zu ebay ist. Aber wirklich spannend wird die Begründung (die sicher in den nächsten Wochen nachgeliefert wird).

Autor:  GuidoHS [ Mi 12. Nov 2014, 17:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Vorsicht geboten bei Verkäufe über eBay

Hier ist die Pressemitteilung des BGH, da steht schon was drin. Und wer will, kann über die Aktenzeichen der Vorinstanzen die Begründungen nachlesen, die der BGH offenbar übernommen hat

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm

Autor:  User_02882 [ Mi 12. Nov 2014, 17:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Vorsicht geboten bei Verkäufe über eBay

Tja, auf der einen Seite die ebay AGB - dann noch der klare Hinweis das der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat das Auto anderweitig zu Preis xy zu verkaufen.... mit einigen Konjunktiven "sähe" die Sache anders aus. Der Verkäufer hat ehrlich kommuniziert - was insbesondere heutzutage natürlich mehr als dumm ist.... Schöne Geschichte für die Kuriositätenecke.

Aber mal so grundsätzlich kann ich zwar verstehen wenn jemand sagt "jawoll, ich ärgere mich so oft über ebay-Verkäufer - da gehört mal einem auf den Deckel...." Tja, das ist einer der die einfachen Schlupflöcher versäumt hat - helfen wird es nicht. Aber findet ihr es ok das so ein naiver Tropf der einfach ehrlich war dafür auch noch bestraft wird? Es geht hier um einen gebrauchten VW im Wert von bummelig 4.000,- Euro - der Typ ist nicht nur das Auto sondern auch noch 5.000,- Euro quitt. Ich glaube nicht, das der mal im Geld schwimmt und Anwalts-/Gerichtskosten wird er auch noch an die Backe bekommen. Ein "geschieht ihm Recht" gehen mir echt schwer über die Lippen.

Klar, würde ich auf etwas bieten und auf ein Schnäppchen hoffen so wäre ich sicher auch enttäuscht - aber ich kann das Verhalten nachvollziehen und nur weil das Recht (jur) auf meiner Seite sein mag fände ich es nicht gerecht mich auf diese Art - wie es der Käufer getan hat - zu "bereichern". Gut, Recht und Gerechtigkeit sind zwei paar Schuhe - damit muss man sich einfach mal abfinden....

Über so eine Sinneseinstellung kann man vielleicht geteilter Meinung sein, wäre jedenfalls eine Diskussionsgrundlage die nicht unbedingt einer Urteilsbegründung bedarf.

Autor:  angus [ Mi 12. Nov 2014, 18:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Vorsicht geboten bei Verkäufe über eBay

Handeln hat Konsequenzen und das war sicher eine sehr harte Lektion - moralisch hast Du sicher recht, nur sollte man des öfteren mal nachdenken, was man da gerade macht. Die Abzocke des Käufers finde ich auch nicht richtig, das Recht ist aber leider auf seiner Seite.

Ich erlebe es leider nur zu häufig, daß Leute nicht zu ihren Taten stehen wollen und die ganze Welt für ihre eigene Dummheit verantwortlich machen wollen. Sie sind aber nun mal leider manchmal wirklich selber schuld. Rechtliches Handeln hat halt Konsequenzen, die man aushalten muß.

Nochmal, moralisch bin ich bei dir....

Autor:  sicknote [ Mi 12. Nov 2014, 18:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Vorsicht geboten bei Verkäufe über eBay

Naja,
vielleicht bin ich ja nicht differenziert genug, aber wenn ich bei Ebay was als Auktion verkaufe, lass ich es auch als Auktion und beende das nicht vorher weil mir jemand vorher ein Angebot gemacht hat. Auch stelle ich es nicht irgendwo anders als sofort Kauf ein. Vielleicht erwarte ich ja zuviel von den anderen. Auf bestehende Regeln scheißen anscheinend viele Leute oder glaubt ihr tatsächlich, dass die ganzen vorher beendeten Auktionen immer wegen eines plötzlich kaputten oder zerstörten Artikels beendet werden? Drunter leiden muss dann wieder jemand der ausnahmsweise mal ehrlich war. Wenns nach mir gehen würde müßte Ebay da nochn bissel mehr hinterher sein, aber wer soll das bezahlen?

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