adameightyfour hat geschrieben:
Nichts für ungut, bin selber hauptberuflich in der IT...,
Das ist ja nicht so schlimm, aber es entschuldigt Dich nicht.
Du unterstellst einem Dir unbekannten Verkäufer Betrugsabsichten, weil er ein Produkt mit unbekanntem Alter unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung für vermutlich mehr als die Hälfte des ehemaligen Neupreises verkaufen will? Ist es möglicherweise sogar ein Notverkauf?
Hast Du eine Vorstellung davon, welchen Preis er unter diesen Bedingungen in einer Auktion, eben dort, wo sich echte Marktpreise bilden, erzielen würde? Vermutlich nicht!
Des weiteren erweckst Du den Eindruck von Weltfremdheit, wenn Du den Umstand, das der Verkäufer niemand Fremdes in sein Haus lassen mag, als Merkmal für eine Betrugsabsicht
heranziehst. Er unterstellt möglicherweise genau Dir kriminelle Absichten und hält sich an den Rat von Fachleuten.
Es mag ja sein, das dieser Verkäufer unlautere Absichten hat. Der Verdacht, den Du gegen ihn hast, beruht jedoch auf unseriösen Unterstellungen.
Und, nein! Ich habe weder ein Objektiv zum Verkauf eingestellt noch wohne ich in Passau!