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Fahren ab 16
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Autor:  skat [ Mi 25. Dez 2019, 14:56 ]
Betreff des Beitrags:  Fahren ab 16

Ein Auto mit so einem Fahrwerk hab ich noch nie gesehen :kopfkratz: für was soll das gut sein :ka: es ist eine Katastrophe beim Rad wechseln... xd


Autor:  hmü [ Mi 25. Dez 2019, 15:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahren ab 16

Für 3-rädrige Fahrzeuge (die Zwillingsreifen gelten als 1 Rad) gilt eine Führerschein-Sonderregelung. Mit gedrosseltem Motor könnten die Fahrzeuge mit Führerschein A1 gefahren werden und den kann man mit 16 Jahren erwerben.

Hartmut

Autor:  skat [ Mi 25. Dez 2019, 16:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahren ab 16

hmü hat geschrieben:
Für 3-rädrige Fahrzeuge (die Zwillingsreifen gelten als 1 Rad) gilt eine Führerschein-Sonderregelung. Mit gedrosseltem Motor könnten die Fahrzeuge mit Führerschein A1 gefahren werden und den kann man mit 16 Jahren erwerben.

Hartmut



Danke Hartmut, es ist für mich ein Schwachsinn mit 16 Jahren ein Führerschein erwerben zu können, Jeder was ein Führerschein besitzt muss auch fahren können und bewusst die volle Verantwortung übernehmen, sonst kein Führerschein das ist meine Meinung. xd

Autor:  andreasb [ Mi 25. Dez 2019, 16:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahren ab 16

skat hat geschrieben:
hmü hat geschrieben:
Für 3-rädrige Fahrzeuge (die Zwillingsreifen gelten als 1 Rad) gilt eine Führerschein-Sonderregelung. Mit gedrosseltem Motor könnten die Fahrzeuge mit Führerschein A1 gefahren werden und den kann man mit 16 Jahren erwerben.

Hartmut



Danke Hartmut, es ist für mich ein Schwachsinn mit 16 Jahren ein Führerschein erwerben zu können, Jeder was ein Führerschein besitzt muss auch fahren können und bewusst die volle Verantwortung übernehmen, sonst kein Führerschein das ist meine Meinung. xd

die machen ja den A1, es ist ja kein Fahrrad.

Autor:  xy_lörrach [ Mi 25. Dez 2019, 18:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahren ab 16

andreasb hat geschrieben:
skat hat geschrieben:
hmü hat geschrieben:
Für 3-rädrige Fahrzeuge (die Zwillingsreifen gelten als 1 Rad) gilt eine Führerschein-Sonderregelung. Mit gedrosseltem Motor könnten die Fahrzeuge mit Führerschein A1 gefahren werden und den kann man mit 16 Jahren erwerben.

Hartmut

Danke Hartmut, es ist für mich ein Schwachsinn mit 16 Jahren ein Führerschein erwerben zu können, Jeder was ein Führerschein besitzt muss auch fahren können und bewusst die volle Verantwortung übernehmen, sonst kein Führerschein das ist meine Meinung. xd

die machen ja den A1, es ist ja kein Fahrrad.

Das ganze hat nichtmal was mit einer Sonderregelung zu tun.

Für diejenigen die ihre Fahrerlaubnis nach dem 18.01.2013 gemacht haben oder in Zukunft machen werden gelten dreirädrige Fahrzeuge (zu denen ja in erter Linie Trikes zählen, aber eben auch das was hier gezeigt wird) als Motorrad. Ich hab allerdings noch nicht herausgefunden, wo die fahrzeugspezifische Trennung zwischen Führerscheinklasse A und A1 ist. Und A1 darf man eben schon ab 16 Jahre erwerben.

Für alle die ihre Fahrerlubnis bis zu eben diesem 18.01.2013 gemacht haben gelten dreirädige Fahrzeuge als Auto mit entsprechend anderen Bestimmungen (die vor allem das Mitführen eines Anhängers betreffen).


Edith hat inzwischen nachgelesen, dass man irgendwann 2016 die Regelung wieder geändert hat und man dreirädrige Fahrzeuge auch wieder mit der Klasse B fahren darf, je nach Leistung des Motors allerdings erst ab einem Alter von 21 Jahren ...

Autor:  nacht_falke [ Mi 25. Dez 2019, 20:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahren ab 16

naja was sollen die Kids auf dem Land machen:
Ausbildungsjob irgendwo weit weg - pendeln ja - nur die Öffis fahren aber nicht so früh , wie der Dienstbeginn es erfordert ....
Oft dauerts für 10 Km auf dem Land knapp 4-5 Stunden mit den öffis ...

Bei dem Flitzer hätte ich in der Kurve Angst das er umkippt
Aber schönes Bild und gut gesehen

Autor:  User_07214 [ Mi 25. Dez 2019, 20:29 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahren ab 16

gelöscht

Autor:  diego [ Mi 25. Dez 2019, 20:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahren ab 16

nacht_falke hat geschrieben:
pendeln ja - nur die Öffis fahren aber nicht so früh , wie der Dienstbeginn es erfordert ....


In der Ferienzeit hast du in manchen Orten keine Möglichkeit mit Öffis überhaupt vom Fleck zu kommen, weil die überhaupt nicht angefahren werden.

Autor:  JollieOllie [ Mi 25. Dez 2019, 22:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahren ab 16

Ich finde doof, das nur wenige sich das leisten können. Warum darf es nicht ein vierrädriges, entsprechend gedrosseltes Fahrzeug sein???

Das im Bild ist ein Ellenator

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ellenator

Autor:  100030 [ Do 26. Dez 2019, 00:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Fahren ab 16

zu dem Herrn Scheuer sag ich besser nix...

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