Dann also mal die Rechtslage:
Den Hersteller würde ich an der Stelle aus dem Spiel lassen und mich ins Gewährleistungsrecht stürzen - da kann sich keiner von ausschließen und man ist nicht auf Kulanz angewiesen. Der
Händler ist verpflichtet einen Ware
frei von Sachmängeln zu liefern. Eine Form einer Sachmangels ist, dass eine Ware nicht so funktioniert, wie in der Werbung versprochen. Das ist nicht irgendein blabla, das steht so im Gesetz:
Auszug aus § 434 BGB (Hervorhebung durch mich):
"ist die Sache frei von Sachmängeln, [...] 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und
die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der
Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes)
oder seines Gehilfen insbesondere in der
Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache
erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte."
Wenn sich in den konkreten Fällen entweder ein Fachhändler oder der Hersteller versucht auf die Ausschlüsse zu beziehen, wird's arg komisch. Den entsprechenden Paragrafen "du hast die Bedienungsanleitung in allen Einzelheiten zu lesen, zu verstehen und dir zu merken" möchte ich dagegen gerne mal sehen.
Die entsprechenden Schlüsse müsst ihr selbst ziehen, da Rechtsberatung in Foren unüblich ist. Das sollte allerdings erklären, warum sich in 'theo_90' Fall Saturn so reingehangen hat - erst recht als die Werbung im Spiel war - die haben auch keine Lust auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Ich sag nur so viel: Ein Glück wer das Vergnügen hatte, einer solchen Promoteraktion beizuwohnen und dafür bestenfalls noch Zeugen hat.