Im Grunde muss man bei Veranstaltungen unterscheiden zwischen öffentlich zugänglichen z.B. Stadtfesten, Umzügen usw. und ich nenne es mal geschlossen Veranstaltung wo in der Regel Eintritt verlangt wird. Die Frage ist halt gibt es ein öffentliches Interesse... Ist sie Beiwerk des Bildes also nicht das Hauptmotiv...
Im Grunde hast du es ja richtig gemacht, einfach die Bilder rausnehmen und sich jede Diskussion ersparen und fürs nächste mal einfach vorher klären. Aber ohne das Bild gesehen zu haben und ohne besondere Interessen würde ich auch sagen, rechtlich musst du nicht.
_________________ Grüße Dennis
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